Unabhängig von der Größe des Betriebs, muss ein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen durchführen. Gefährdungen am Arbeitsplatz sind zu ermitteln und zu beurteilen. In Folge dessen müssen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden.

Die Gefährdungsbeurteilung werden in allen relevanten Bereichen durchgeführt:

  • Arbeitsbereiche
  • Arbeitsplätze
  • Inventarisierte Arbeitsmittel und Anlagen
  • Tätigkeiten im Umgang mit Arbeits- und Betriebsmitteln
  • Tätigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Tätigkeiten allgemein
  • Berufsgruppen
  • Personen

Eine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert verlässlich den Umgang mit Arbeitssicherheit im Unternehmen und trägt außerdem zu Ihrer Rechtssicherheit bei.