Grundkurs für neue Mitarbeiter (natürlich bieten wir auch jährliche Unterweisungen an).
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften u.a. BGV D27 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstaplers beauftragt werden dürfen.
Inhalte der Ausbildung
- Einblick in die Rechtsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften
- Aufbau und Antriebsarten von Flurförderzeugen
- In- und Außerbetriebnahme
- Standsicherheit von Gabelstaplern
- Sicherheitsgerechtes Arbeiten
- Abschlusstest Theorie
- Einweisung am Gabelstapler
- Fahrübungen
- Abschlusstest Praxis
- Schulungsmaterial
- Leitfaden zur Schulung „Gabelstaplerfahrer”
- Unfallverhütungsvorschriften BGV A1, BGV D27 u.a.
Teilnehmerkreis
Fahranwärter(innen) von Flurförderzeugen, Einsatzleiter, Sicherheitsbeauftragte
Teilnehmervoraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre
- gutes Sehvermögen
- körperlich und geistig geeignet
Dauer
1 Tag (für Mitarbeiter, die bereits Erfahrung im Steuern von Flurförderfahrzeugen besitzen)
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Fahrausweises. Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als geforderter Befähigungsnachweis. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Extras
Schulungsunterlagen werden bereitgestellt