Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen.

Die Tätigkeit betrifft die Analyse des Arbeitssystems, Beurteilung der in der Analyse festgestellten Gefährdungen, Setzen von Schutzzielen, Entwicklung von Lösungsalternativen, Vorschläge zu geeigneten Lösungen, Durch- und Umsetzung der Lösung und Kontrolle der Wirksamkeit der Lösung.

Folgende Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • Prävention im Arbeitsschutz
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • regelmäßige Begehungen
  • Unterstützung bei der Anwendung des einfachen Maßnahmenkonzeptes Gefahrstoffe
  • Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Schulungs- und Beratungsleistungen
  • Motivation zu arbeitssicherem Verhalten
  • effektive Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

 
In §6 Arbeitssicherheitsgesetz werden die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit definiert