Inhalt der Schulung
Fachkenntnisse zur rechtlichen Einordnung von Planung, Überwachung und Durchführung von Baumaßnahmen werden vermittelt.

Aufgrund von § 45 Abs. 6 StVO müssen Unternehmer vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, bei der zuständigen Behörde eine verkehrsrechtliche Anordnung über Art und Umfang der Baustellensicherung einholen. Im Antrag ist ein Verantwortlicher des Unternehmens zu benennen, der jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten in der Firma verfügt.

Hierbei wird insbesondere eingegangen auf:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrsrecht
  • Verantwortung und Haftung
  • Teil A: Allgemeines
  • Teil B: Innerörtliche Straßen und deren Regelpläne
  • Teil C: Landstraßen und deren Regelpläne
  • Teil D: Autobahnen, technische Regelwerke und Richtlinien (wird nur im 2-tägigen Seminar vermittelt)
  • Richtlinie zur Markierung von Straßen
  • Richtlinien für Lichtsignalanlagen an Straßen
  • Technische Lieferbedingungen für Verkehrssicherungstechnik

Teilnehmerkreis

Sachkundige für Arbeitsstätten auf Straßen und Baustellen

Dauer

1 Tag oder nach Vereinbarung / Inhalten

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars erhält der Teilnehmer ein anerkanntes Zertifikat, welches im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen in der Angebotsabgabe vorgelegen werden kann.