Kranführer Ausbildung (natürlich bieten wir auch jährliche Unterweisungen an).
Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften BGV D6 u.a. vor, dass nur ausgebildete Personen zum Führen eines Krans beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum sicheren Betrieb des Krans erforderlich sind und schließt mit Erwerb des Befähigungsnachweises ab.
Inhalte der Ausbildung
- Grundsätzliches für den Kraneinsatz
- Physikalische Grundlagen
- Sicherheitseinrichtungen
- Prüfungen von Kranen und Lastaufnahmeeinrichtungen
- Besonderheiten von Kranarten
- Verkehrswege / Lagern und Stapeln
- Umgang mit Lasten
- Sondereinsätze von Lasten
- Verhalten bei Störungen / Stillsetzen
- Abschlusstest Theorie
- Einweisung am Kran
- Fahrübungen mit und ohne Last
- Abstützen des Krans
- Absetzen nach Handzeichen
- Abschlusstest Praxis
Teilnehmerkreis
Personen, die mit Kranen arbeiten.
Teilnehmervoraussetzungen
mindestens 18 Jahre alt & körperlich und geistig geeignet
Dauer
1-3 tätiger Lehrgang je nach Erfahrung.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Kranführerausweises. Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.