Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator / SiGeKo
NEU im Unternehmen!
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, wenn mehrere Gewerke auf einer Baustelle tätig werden.
§3 der Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) bestimmt die Aufgaben eines SiGeKo’s während der Planung bis zur Ausführung von Bauvorhaben.
Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes werden festgelegt, koordiniert und überprüft.