Grundausbildung für neue Mitarbeiter (natürlich bieten wir auch jährliche Unterweisungen an).
Der DGUV Grundsatz 308-009 legt fest, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Teleskopstaplers beauftragt werden dürfen.
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler
im Anwendungsbereich: starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken (laut DIN EN 1459-1)
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler
im Anwendungsbereich: drehbarer Oberwagen (laut DIN EN 1459-2)
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Nur mit Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 308-008 einer Hubarbeitsbühne der Gruppe 1b/3b kann Stufe 2b der Teleskopstapler Ausbildung ausgeführt und bescheinigt werden.
Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung
Inhalte der Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern (Arten, Anbaugeräte, Einsatzgrenzen, Sicherheitseinrichtungen, und mehr)
- Umsturzgefahren (Bodenbeschaffenheit, Dynamik, Überlastung, Abstützungen, und mehr)
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken (Gefahrenbereich, Sichteinschränkungen, Sichthilfen, und mehr)
- Umgang mit Lasten (Überlastung, Herabfallen von Lasten & Gefahren bei Lasthaken und Gabelbetrieb, und mehr)
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr
- Sicherung von Arbeitsstellen
- Qualifikation und Pflichten des Bedieners
- Prüfung (Sicht- und Funktionsprüfung, Prüfung durch befähigte Person, Prüfnachweis, und mehr)
- Durchführung von Wartungsarbeiten
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
Teilnehmerkreis
Fahranwärter(innen) von Teleskopstapler, Einsatzleiter, Sicherheitsbeauftragte
Teilnehmervoraussetzungen
- Mindestens 18 Jahre
- gutes Sehvermögen
- körperlich und geistig geeignet
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des Fahrausweises. Dieser Ausweis gilt bei der Berufsgenossenschaft als geforderter Befähigungsnachweis. Die Teilnahme wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Extras
Schulungsunterlagen werden bereitgestellt